Ertrag
Erträge sind die Einnahmen aus Spekulationen und Anlagen. Dabei wird zumindest aus steuerrechtlicher Sicht zwischen zwei verschiedenen Arten von Erträgen unterschieden. Einnahmen aus Zinsen und Dividenden sind ordentliche Einnahmen und müssen komplett an der Steuer bezahlt werden. Kursgewinne die bei Veräußerung nach Ablauf der Spekulationsfrist entstanden sind und Bezugsrechterlöse sind außerordentliche Erträge und müssen bei Privatanlegern nicht versteuert werden. Wichtig ist aber, dass man einen Freistellungsauftrag für Zinsen und Dividenden erteilt hat, wenn man seine Erträge nicht versteuern will. Wenn kein Freistellungsauftrag mehr möglich ist kann es auch bei einem privaten Anleger vorkommen, dass er Steuern für seine Erträge bezahlen muss.
Ertragsausgleich:
Der Ertragsausgleich wird auch als Zwischengewinn oder Ertragsanteil bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen im Fondspreis enthaltenen Anteil, von Zinsen, Dividenden und anderen Erträgen. Je nach Art des Fonds werden diese Anteile jährlich ausgeschüttet. Es gibt aber auch Ertragsausgleiche, bei denen vierteljährliche Ausschüttungen der Fall sind.
Ertragsschein:
Der Ertragsschein ist auch unter dem Namen Anteilsschein bekannt, meist wird er sogar mit diesem Begriff bezeichnet. Diese Scheine bestehen beim Erwerb effektiver Stücke aus Mantel und Bogen. Sie werden ohne einen Nennwert, aber mit Bezeichnung einer Stückzahl abgegeben.
Euroland
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