Halb-Einkünfte-Verfahren





Halbeinkünfteverfahren:
Unter dem Halbeinkünfteverfahren wird eine Option verstanden, die dem Steuerpflichtigen in Bezug auf erzielte Kapitalerträge erlaubt, diese im Rahmen der Einkommensteuererklärung lediglich zur Hälfte anzugeben und zu versteuern. Das Halbeinkünfteverfahren wird zum 01.01.2009, im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008, abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen entsprechende Einkünfte in voller Höhe der Abgeltungssteuer.



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