Aktionär mit Mehrheitsanteil





Mehrheitsaktionär:
Besitzt ein einzelner Aktionär mehr als 50 Prozent der Aktien eines Unternehmens, so bezeichnet man ihn als Mehrheitsaktionär. Resultierend aus diesen Besitzverhältnissen stehen ihm umfangreiche Mitsprache- und Stimmrechte zur Verfügung, so dass er in die Lage versetzt wird, die aktuelle Unternehmensentwicklung aktiv zu steuern und zu beeinflussen. Dieser Status steht im Gegensatz zu dem begrenzten Mitspracherecht des Minderheitsaktionärs, der lediglich einen kleineren Teil der Aktien eines Unternehmens besitzt. Gelingt es einem Aktionär, die Aktienmehrheit zu halten, so erwächst ihm hieraus ein wesentlicher Einfluss auf die künftige Entwicklung des Zielunternehmens. So hat er im Rahmen der Hauptversammlung die Möglichkeit, ebenso die Gewinnverwendung entscheidend mitzubestimmen, wie auch den Aufsichtsrat zu bestellen und Vorstand, sowie Aufsichtsrat zu entlasten. Auch die Kapitalverwendung obliegt somit seinem Einfluss.





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